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19. April 2024
BaFin schickt Sonderbeauftragten zur FNZ und Fondsdepot Bank
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BaFin schickt Sonderbeauftragten zur FNZ und Fondsdepot Bank

Bei der FNZ Bank und der Fondsdepot Bank wurden Mängel in der Geschäftsorganisation festgestellt. Auch gab es vermehrt Kundenbeschwerden bei Wertpapieraufträgen. Jetzt hat die Finanzaufsicht BaFin einen Sonderbeauftragten bestellt, der das Ausmerzen der Mängel überwachen soll.

Bei der Fondsdepot Bank und der FNZ Bank geht es derzeit geschäftlich hoch her. Beide Banken sollen ineinander aufgehen, nachdem die FNZ Bank die Fondsdepot Bank im Januar 2023 bereits übernommen hatte. Auch gab es in den letzten Monaten sowohl bei der Fondsdepot Bank und der FNZ Bank personelle Veränderungen auf Geschäftsleitungsebene.

Derartige Veränderungen gehen offenbar auch an den Prozessen nicht spurlos vorüber, denn die Finanzaufsicht BaFin hat sich laut einer Mitteilung vom Donnerstag eingeschaltet. In beiden Instituten seien demnach Sonderprüfungen durchgeführt worden, die Mängel in der Geschäftsorganisation offengelegt hätten. Die Systeme und Prozesse in der IT würden die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht erfüllen, weswegen die Aufsicht bereits die Eigenmittelanforderungen an die Fondsdepot Bank und die FNZ Bank erhöht hatte. Zusätzlich wurde nun ein Sonderbeauftragter bestellt, der überwachen soll, dass die Institute die Mängel in ihrer Geschäftsorganisation zügig beseitigen.

Zusätzliche Aufgaben für Sonderbeauftragten

Hinzu kommt, dass sich in der Fondsdepot Bank Kundenbeschwerden gehäuft hätten. Auslöser seien zahlreiche unbearbeitete Wertpapieraufträge gewesen, so die BaFin. Wertpapiere würden oftmals nur verzögert übertragen, woraufhin der Auftrag erteilt wurde, den Bearbeitungsrückstand unverzüglich abzubauen. Der Sonderbeauftragte solle nun überprüfen, ob die Bank geeignete Maßnahmen trifft, um einen erneuten Rückstand zu vermeiden.

Und: Im Rahmen der Zusammenlegung der beiden Institute soll der Sonderbeauftragte ebenfalls die Einhaltung der bankenaufsichtlichen und verbraucherschützenden Pflichten überprüfen.

Statements der FNZ Bank und Fondsdepot Bank

Beide Banken veröffentlichten ebenfalls am Donnerstag positiv gestimmte Statements zum Auftrag der BaFin. Durch die Entsendung des Sonderbeauftragten biete sich die Möglichkeit, die erzielten Fortschritte im Bereich „Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT“ laufend neutral zu validieren, daher begrüße die FNZ Bank die Maßnahme ausdrücklich. Das Institut befinde sich bereits seit 2023 hierzu in einem konstruktiven Austausch mit der Aufsicht.

Peter Karst, CEO der FNZ Bank, und Philip Laucks, Vorsitzender der Geschäftsführung der Fondsdepot Bank, sehen auch in der Begleitung des Mergers der FNZ Bank und der Fondsdepot Bank durch den Sonderbeauftragten eine „zusätzliche wertvolle Validierung, um im Sinne unserer Partner und Kunden die bestmögliche Qualität bei der Umsetzung sicherzustellen“.

Auf Angebot, Services und Leistungserbringung der FNZ Bank Partner und Kunden soll die Abarbeitung der Feststellungen keinerlei Auswirkungen, heißt es in der Mitteilung der FNZ Bank. (mki)

Bild: © Igor Kardasov – stock.adobe.com